Der Gemeinderat kürzt rechtswidrig Überstunden der Mitarbeitenden!

Von: Claudio Marrari

Der Gemeinderat hat den Abbau von Überstunden angeordnet. Das ist rechtlich falsch!

Unsere Stellungnahme

• Das ist rechtlich falsch
Denn bei den Überstundenguthaben haben die Arbeitnehmenden zwingend über den Zeitpunkt der Kompensation mitzuentscheiden. Ausserdem können Überstundenguthaben nicht verrechnet werden, wenn der Arbeitgeber im Annahmeverzug ist.
(Annahmeverzug ist, wenn der Arbeitgeber AG seinen Mitarbeitenden z.B.: wegen der Coronakrise zu wenig Arbeit geben kann oder sie nach Hause schicken muss. Dann ist er trotzdem verpflichtet den Lohn zu zahlen.

Das ist ethisch falsch
Solidarität ist eine freiwillige Leistung, um Schwächeren zu helfen. Beispielsweise, wenn die Mitglieder des Gemeinderats, auf 4 Jahre gewählt/angestellt, auf 10% oder 20% des Lohnes zugunsten der Einkom-mensschwächsten verzichten würden. Solidarität kann nicht paternalistisch verordnet werden.

• Das ist sozialpartnerschaftlich falsch
Weil der Gemeinderat diese Anordnung nicht vorgängig mit den Gewerkschaften und Personalverbänden besprochen hat. Damit verletzt der Gemeinderat die Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden, die für solche Fragen zwingend anzuhören sind.

• Der VPOD unterstützt alle Mitarbeitenden der Stadt Bern.

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